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   BVerwG, 27.09.2017 - 2 B 6.17   

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BVerwG, 27.09.2017 - 2 B 6.17 (https://dejure.org/2017,43226)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2017 - 2 B 6.17 (https://dejure.org/2017,43226)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 (https://dejure.org/2017,43226)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung eines Dienstvergehens; Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens; Völlige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

  • rewis.io

    Vertrauensverlust auch bei vorübergehender Weiterbeschäftigung während des Disziplinarverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung eines Dienstvergehens; Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens; Völlige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2 ; BDG § 69
    Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung eines Dienstvergehens; Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens; Völlige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 37.97

    Inkenntnissetzung eines zur Fahndung Ausgeschriebenen über den Haftbefehl durch

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 2 B 6.17
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - (juris) liegt nicht vor.

    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 2 B 6.17
    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 2 B 6.17
    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 69 BDG ist gegeben, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15

    Entscheidung des Dienstherrn und gerichtliche Disziplinarbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 2 B 6.17
    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8).
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 68.96

    Dienstvergehen eines Postbeamten in Gestalt von eigennütziger Gebührenüberhebung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 2 B 6.17
    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

    Die Entscheidung des Dienstherrn zur Weiterbeschäftigung kann auf Gründen beruhen, die für die zu bestimmende disziplinarrechtliche Entscheidung nicht von Bedeutung sind, insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiter alimentiert wird (BVerwG, Beschluss vom 27.9.2017 - BVerwG 2 B 6.17 -, juris Rn. 7 m. w. Nw.; Nds. OVG, Urteil vom 12.1.2015 - 6 D 1/14 -), oder die Entscheidung zur Weiterbeschäftigung kann sich aus personalwirtschaftlichen Gründen ergeben (Nds. OVG, Urteil vom 22.11.2016 - 6 LD 4/15 -).

    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich die Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung eines Dienstvergehens grundsätzlich nicht maßnahmemildernd auswirkt (BVerwG, Beschluss vom 27.9.2017, a. a. O., Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2018 - 3 ZD 10/17

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung einer Lehrerin; Beamtenrechtliche

    Die Entscheidung des Dienstherrn zur Weiterbeschäftigung kann auf Gründen beruhen, die für die zu bestimmende disziplinarrechtliche Entscheidung nicht von Bedeutung sind, insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiter alimentiert wird (BVerwG, Beschluss vom 27.9.2017 - BVerwG 2 B 6.17 -, juris Rn. 7 m. w. Nw.; Nds. OVG, Urteil vom 12.1.2015 - 6 D 1/14 -), oder die Entscheidung zur Weiterbeschäftigung kann sich aus personalwirtschaftlichen Gründen ergeben (Nds. OVG, Urteil vom 22.11.2016 - 6 LD 4/15 -).

    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich die Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung eines Dienstvergehens grundsätzlich nicht maßnahmemildernd auswirkt (BVerwG, Beschluss vom 27.9.2017, a. a. O., Rn. 7).

  • VG Lüneburg, 23.11.2020 - 10 A 6/19

    Beziehung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Lehrer; minderjährig; negative

    Selbst die Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung eines Dienstvergehens wirkt sich grundsätzlich nicht maßnahmemildernd aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.9.2017 - 2 B 6.17 -, juris Rn. 7, Urt. v. 28.2.2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 43 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 136).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23

    Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst wegen eines verlängerten Urlaubs während

    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Beschl. v. 27. September 2017 - 2 B 6.17 -, juris Rn. 7, m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2021 - 14 MB 1/21

    Vorläufige Dienstenthebung wegen unerlaubtem schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

    Die Entscheidung des Dienstherrn zur Weiterbeschäftigung kann im Übrigen auf Gründen beruhen, die für die zu bestimmende disziplinarrechtliche Entscheidung nicht von Bedeutung sind, insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiter alimentiert wird (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 -, juris Rn. 7 m.w.N.), oder die Entscheidung zur Weiterbeschäftigung kann sich aus personalwirtschaftlichen Gründen ergeben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 ZD 10/17 -, juris Rn. 50 m.w.N.).
  • VG Bremen, 14.03.2024 - 8 V 2822/23

    Antrag auf Aussetzung einer vorläufigen Dienstenthebung - Anhörungsmangel;

    Vielmehr kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entscheiden, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiter alimentiert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.09.2017 - BVerwG 2 B 6.17 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Urt. v. 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 136), oder die Entscheidung zur Weiterbeschäftigung kann sich aus personalwirtschaftlichen Gründen ergeben (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 136 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.08.2021 - 2 VR 6.21

    Kinderpornographische Schriften; vorläufige Dienstenthebung und teilweise

    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschlüsse vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8 und vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 45 Rn. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.01.2018 - 14 MB 3/17

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung: Übertragbarkeit der Erwägungen des

    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - juris-Rn. 42; Beschlüsse vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - juris Rn. 8, vom 20. November 2012 - 2 B 56.12 - juris Rn. 18, und vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 09.06.2021 - 2 B 22.20

    Erfolglose Beschwerde gegen disziplinare Höchstmaßnahme wegen Veruntreuung von

    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (stRspr, BVerwG, Urteile vom 20. Januar 2004 - 1 D 33.02 - BVerwGE 120, 33 [= Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 35 S. 76] und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 sowie Beschluss vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 45 Rn. 7).
  • BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 3.20

    Keine erneute Beteiligung des Personalrats bei Heilung eines Mangels der

    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschlüsse vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8 und vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 45 Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2022 - 3 MD 8/22

    Anhörung; Einbehaltung von Dienstbezügen; gestreckt auftretende

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 82 D 3.17

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Zollbeamten, der Gelder nicht abgeführt,

  • VG Bremen, 31.05.2023 - 8 V 630/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung nach § 62 BremDG -

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